Seitenbereiche
Das Team
Inhalt

Kirchensteuernachzahlungen

Sonderausgabenabzug

Gezahlte Kirchensteuern auf Lohneinkünfte sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz/EStG). Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs/BFH auch dann, wenn es nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung zu Kirchensteuernachzahlungen kommt und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber die nachgeforderte Kirchensteuer zu erstatten hat (Urteil vom 23.8.2023, X R 16/21).

Der Fall

Eine GmbH musste für eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer gewährte Sachzuwendung nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung Lohn- und Kirchensteuern nachzahlen. Der Geschäftsführer erstattete der GmbH die nachzuentrichtenden Steuern. In der Einkommensteuererklärung machte dieser dann die nachgezahlte Kirchensteuer im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Sonderausgaben nicht. Einspruch und Klage waren erfolglos. Das vorinstanzliche Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 23.6.2020, 12 K 3738/19 E) folgte der Auffassung der Finanzverwaltung, der Steuerpflichtige hätte die Zahlung nicht als Schuldner der Kirchensteuerschuld erbracht, sondern hätte lediglich den zivilrechtlichen Regressanspruch der GmbH als Arbeitgeberin erfüllt.

BFH-Urteil

Der BFH sah die Revision als begründet an. Auch wenn der Steuerpflichtige die Kirchensteuern an die GmbH zahlte, welche seitens der Finanzverwaltung für die Zahlung in Haftung genommen wurde, habe der Steuerpflichtige seine persönliche Kirchensteuer gezahlt. Nach § 38 Abs. 2 Satz 1 und § 51a Abs. 1 Satz 1 EStG bleibt der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnkirchensteuer. Der Arbeitnehmer war einerseits Schuldner der nacherhobenen Lohnkirchensteuer und andererseits hatte er seine Erstattungsverpflichtung gegenüber seinem Arbeitgeber zu erfüllen. Die Voraussetzungen zur Berücksichtigung der Zahlungen als Sonderausgaben lagen damit vor. Unter Berufung auf dieses Urteil können kirchensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mehrbelastungen durch nachzuzahlende Kirchensteuern nach Betriebsprüfungen etwas abmildern.

Stand: 25. September 2024

Bild: GieZetStudio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Finger mit Schleife herum

Erinnerungsservice

Mit unserem einzigartigen Erinnerungsservice verpassen Sie keinen Termin mehr!

Erinnerungsservice

Neue Förderung für Elektroautos

Förderung der Automobilindustrie im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung

Online-News

Erhaltungsrücklagen bei Vermietung

Steuerliche Behandlung von Erhaltungsrücklagen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Online-News

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025

Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025 stark an

Online-News

Teilschenkung kein privates Veräußerungsgeschäft

Gemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar

Online-News

Grundsteuer 2025: Tipps zur richtigen Vorbereitung

Grundsteuerreform greift im nächsten Jahr, Gemeinden müssen Hebesätze bis 30.6.2025 festlegen

Online-News
Mann der am Bildschrim etwas zeigt und erklärt

Online-Rechner

Mit unseren Online-Tools haben Sie die Möglichkeit, Ihre Finanzen im Überblick zu behalten!

Rechner
Doebich Kalweit Reichsoellner

Unser Newsletter

Bleiben Sie mit uns am Laufenden

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.