Seitenbereiche
Das Team
Inhalt

Ferienjobs

Geringfügige Beschäftigung

Ferienjobs während der Sommermonate Juli und August stellen im Regelfall eine sozialversicherungsfreie zeitlich geringfügige Beschäftigung dar, da die Zeitgrenzen von drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstagen nicht überschritten werden. Die Zeitgrenze von 3 Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen gilt gleichwertig bei der Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung (vgl. Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023 „Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung können 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt sein“). Zur Berechnung der maßgeblichen Zeitgrenzen müssen alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Voraussetzung ist jeweils, dass keine berufsmäßige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vorliegt. Die berufsmäßige Ausübung eines Ferienjobs scheidet bei Schülerinnen und Schülern regelmäßig aus.

Immatrikulierte Studierende

Studierende, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder Akademie immatrikuliert sind, sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Ferienjob in den Semesterferien ausgeübt wird.

Unfallversicherung

Für Schüler besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber aufzubringen. Auch für Studierende ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Grundsätzlich sind Ferienjobberinnen und -jobber wie Aushilfen zu behandeln. Die Arbeitsentgelte sind im Jahreslohnnachweis der Berufsgenossenschaft zu melden.

Schulentlassene

Abweichende Regelungen gelten für Schulentlassene. Bei Ferienbeschäftigungen beispielsweise zwischen Abitur und Studium ist eine berufsmäßige Beschäftigung stets zu prüfen.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Finger mit Schleife herum

Erinnerungsservice

Mit unserem einzigartigen Erinnerungsservice verpassen Sie keinen Termin mehr!

Erinnerungsservice

Steuertarif 2025

Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00

Online-News

Faktorverfahren im Lohnsteuerabzug

Geplante Neuregelung im Steuerfortentwicklungsgesetz

Online-News

Verlorene oder verblasste Belege

Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind

Online-News

Grunderwerbsteuerfalle beim Grundstückskauf

BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung in einem neueren Beschluss

Online-News

Forderungen abschreiben

Was tun, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt

Online-News
Mann der am Bildschrim etwas zeigt und erklärt

Online-Rechner

Mit unseren Online-Tools haben Sie die Möglichkeit, Ihre Finanzen im Überblick zu behalten!

Rechner
Doebich Kalweit Reichsoellner

Unser Newsletter

Bleiben Sie mit uns am Laufenden

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.