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Unternehmensnachfolge / Private Erbfolge

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Es besteht oft die Gefahr, dass Teile des Nachlasses, z.B. übertragene Immobilien oder Teile eines Unternehmens, veräußert werden müssen, um die Steuerschuld zu decken. Gerade im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht jedoch ein hohes Maß an Gestaltungspotenzial, um nachteilige Auswirkungen auf Ihr Vermögen zu vermeiden.

Wir beraten Sie sowohl zu Gestaltungen im Vorfeld (z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, steuerliche Auswirkungen Ihres Testaments, etc.) als auch im Nachhinein, z.B. bei Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung nach einem Todesfall.

Unser Leistungsangebot

Im Folgenden finden Sie einen Ausschnitt unseres Leistungsangebots im Bereich Unternehmensnachfolge / Private Erbfolge.

  • Beratung zur steuerrechtlich optimierten Gestaltungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (z.B. steueroptimale Übertragung von Geld, Immobilien oder Unternehmen auf die nächste Generation),
  • Prüfung Ihres Testaments nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten,
  • Prüfung von Eheverträgen aus steuerrechtlicher Sicht (z.B. auch schenkungsteuerliche Auswirkungen von Abfindungsklauseln im Vertrag),
  • Erstellung von Schenkungsanzeigen (soweit eine unaufgeforderte Anzeigepflicht für Sie besteht),
  • Erstellung von Erbschaftsteuerklärungen nach einem Todesfall,
  • Bewertung von Unternehmen und Immobilen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke.
  • Übernahme der Kommunikation mit den Behörden.
Finger mit Schleife herum

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