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Finanzbuchhaltung
Buchhaltung bedeutet für uns mehr als nur das Sammeln und Erfassen von Belegen.
Die meisten Unternehmer sind zur Buchführung verpflichtet und nicht selten wird diese als Aufzeichnung „für das Finanzamt“ gesehen. Die Erstellung einer qualitativ hochwertigen Finanzbuchführung, die den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist für uns selbstverständlich. Durch den hohen Qualifikationsgrad unserer Mitarbeiter und die Archivierung Ihrer Buchführungsdaten im DATEV-Rechenzentrum ist die revisionssichere Archivierung Ihrer ordnungsgemäß erstellten Buchführung über die gesetzlichen Fristen hinweg sichergestellt. Sie werden entlastet und können sich voll und ganz auf Ihr Unternehmen und Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
Qualitätsbuchführung
Wir möchten gerne, dass Ihnen die Finanzbuchführung mehr bietet als nur die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
- Eine qualitativ hochwertige und aktuelle Buchführung bildet die Grundlage für wichtige Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen.
- Da uns Ihre Daten vorliegen, können wir Sie zeitnah auf Fehlentwicklungen hinweisen und gemeinsam eine Lösung erarbeiten.
- Sollen Steuervorteile in Anspruch genommen werden, erfordert dies oft eine vorausschauende Planung auf Grundlage belastbarer Daten. Eine aussagekräftige Buchführung bildet dafür eine wichtige Grundlage.
- Banken und Investoren sind in der Regel sehr am „Zahlenwerk“ eines Unternehmens interessiert. Eine hochwertige und aktuelle Buchführung kann für Ihren Erfolg ausschlaggebend sein.
Die Liste könnte beliebig fortgeführt werden. Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihren Bedarf und erarbeiten eine optimale Lösung.
Unser Leistungsangebot
Die Grundlage für eine vollständige, richtige und zeitgerechte Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens sind Buchungsbelege wie Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Kassenbücher und Eigenbelege. Diese Buchungsbelege sind in zeitlicher und sachlicher Ordnung auf Bestands- und Erfolgskonten so zu erfassen, dass die Auswirkung auf den betrieblichen Erfolg jederzeit ersichtlich ist.
Zur Finanzbuchführung zählen insbesondere folgende Leistungen:
- Die Einrichtung der Finanzbuchführung
- Die Prüfung der Belege auf ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug
- Das Kontieren der Belege und die Erstellung der Finanzbuchführung
- Unterstützung für Selbstbucher (vom Mandanten selbst erstellte Buchführungen)
- Die Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen (kurzfristige Erfolgsrechnung, Vorjahresvergleiche, etc.)
- Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen sowie die fristgerechte Übermittlung an die Finanzverwaltung
- Erstellung einer „Offene-Posten-Buchführung“ für die Überwachung Ihrer Forderungen gegenüber Kunden und Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
- Regelmäßige Erstellung eines Controllingreports (Vorjahresvergleiche, zahlenmäßige Aufbereitung Ihrer „Top-Kunden“ und „Top-Lieferanten“, etc.)
- Kostenrechnung (z.B. Abbildung von Kosten nach Projekten, Mitarbeitern oder Filialen).
Der Austausch von Belegen erfolgt dabei nach Ihrer Wahl elektronisch über Unternehmen online oder „traditionell“ in Papierform.
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